AGB

 

§ 1
Geltungsbereich

1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehen-den Bedingungen.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen
Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrück-lich auf diese
Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
3. Der Einbeziehung anderer als unseren vorliegenden Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang
bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen
und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.


§ 2
Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen unseres Hauses
gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Reservierungen von
Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.
2. Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn uns eine schriftliche Annahmeerklärung nicht
binnen einer Frist von zehn Werktagen nach Zugang unseres Angebots beim Kunden zugeht.
3. Bestellen Kunden ihrerseits unsere Leistungen und wiederholen sie diese Bestellung zu einem
späteren Zeitpunkt (etwa bei telefonischen oder per E-Mail versandten Bestellungen), so sind sie
verpflichtet, auf ihren Erstkontakt ausdrücklich hinzu-weisen. Andernfalls werden wir jede
Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung auch als selbständigen Auftrag abwickeln.
4. Abweichungen zu unserem Angebot bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
5. Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 3
Stornierungen

1. Unsere Kunden können mit uns vereinbarte Lieferungen oder Leistungen sowie die Reservierung
von Räumlichkeiten für Veranstaltungen bis drei Monate vor dem vereinbarten Leistungs- oder
Lieferungszeitpunkt bzw. der Veranstaltung kostenfrei stornieren.
2. Kann eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten nicht durchgeführt werden, ohne dass wir dies
zu vertreten haben, so behalten wir uns folgende Ansprüche entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage vor:
- Absage zwischen 90 und 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Raummiete nur, sofern wir keine anderweitige Vermietung vornehmen können.
- Absage zwischen 30 und 15 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Raummiete in jedem Fall.
- Absage zwischen 15 und 3 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich 33% des entgangenen Speisenumsatzes gemäß vertraglicher Vereinbarung.
- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Zahlung der vereinbarten Raummiete zuzüglich 66% des
entgangenen Speisenumsatzes gemäß vertraglicher Vereinbarung.
- weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
3. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob es sich um eine in unserem
Hause oder extern durchgeführte Veranstaltung handelt, behalten wir unseren Anspruch auf Zahlung der Vergütung für unsere
Lieferungen und Leistungen entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage wie folgt:
- Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung:
Der Kunde muss nur die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt.
- Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 10 und 3 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt unserer Lieferung und
Leistungserbringung: Der Kunde muss die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt,
zuzüglich 50% der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung.
- Reduzierung der Teilnehmerzahl weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt unserer Lieferung und
Leistungserbringung: Der Kunde muss die vereinbarte Vergütung vollständig zahlen.
4. Reduziert sich die Teilnehmerzahl bei einer Veranstaltung, die in unseren Räumlichkeiten stattfindet,
so sind wir berechtigt, den verbleibenden Teilnehmern der Veranstaltung einer ihrer Anzahl entsprechenden Raum zuzuweisen.
5. Erhöht sich die Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob eine Veranstaltung in unseren Räumlichkeiten durchgeführt wird,
so wird die erhöhte Teilnehmeranzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 5% sind vorab mit uns abzustimmen.


§ 4
Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen, so dass wir Schecks, Wechsel und Akzepte nur erfüllungshalber annehmen. Dabei anfallende Spesen, insbesondere bei Zahlungen oder Überwei-sungen aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Ferner leisten wir keine Gewähr für rechtzeitiges Vorzeigen, Protesterhebung und rechtzeitige Rückgabe der Schecks, Wechsel und Akzepte.
4. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bzw. in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in allen übrigen Fällen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weite-ren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
5. Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 35 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss und weitere 35 % bis zum zehnten Werktag vor unserer Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlungen sind bar oder durch Überweisung auf das jeweils von uns an-gegebene Konto zu leisten.
6. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhal-ten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnah-men, eintreten, die Zweifel an der Bonität unseres Kunden aufkommen lassen, können wir Vorauszahlungen bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktre-ten, sind wir berechtigt, zusätzlich 25 % der Bruttoauftragssumme als pauschalier-ten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausge-henden Schadens bleibt hiervon unberührt.


§ 5
Aufrechnung

1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
2. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten
Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.


§ 6
Liefer- und Leistungszeit

1. Verbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform.
2. Eine rechtzeitige Bereitstellung unserer Lieferungen und Leistungen setzt die Ein-haltung eines eventuell vereinbarten Ablaufplans seitens des Kunden und seitens gegebenenfalls an einer Veranstaltung beteiligter Dritter sowie unveränderte, insbesondere technische und organisatorische, Rahmenbedingungen voraus. Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, und solche, die auf höherer Gewalt beruhen (insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder An-schläge), befreien uns von der Einhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Ter-mine für die Dauer, während der die Ablauf- und Betriebsstörung anhält. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder -fristen berechtigt unsere Kunden nur unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche unserer Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
3. Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung unserer Dienstleistungen oder wegen der verspäteten Lieferung sind auf 5 % des Netto-Bestellwertes beschränkt, es sei denn, unsere Unpünktlichkeit beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder macht unsere Leistung für unseren Kunden wertlos. In diesen Fällen ist unsere Verpflichtung auf Schadensersatz auf die beim Vertragsschluss erkennbaren Schäden begrenzt, es sei denn, wir sind rechtzeitig schriftlich auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzverpflichtung auf den Auftragswert beschränkt.
4. Darüber hinaus kommen wir mit unseren Leistungen nur in Verzug, wenn uns nach dem Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nacherfüllung gesetzt wurde und wir diese Frist schuldhaft haben verstreichen lassen.


§ 7
Annahmepflicht des Kunden

Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche An- bzw. Abnahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen in Frage. Unsere Kunden sind daher verpflichtet, die von uns zeit- und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren und Dienstleistungen an- bzw. abzunehmen. Ist dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder ohne Angabe von Gründen die An- bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung oder Leistung im Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen Leistungsverpflichtungen frei.


§ 8
Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht aus der Natur der von uns zu erbringenden Leistungen heraus ausgeschlossen sind.

§ 9
Beschaffenheitsangaben
1. Weichen unsere Angebotsangaben von unseren allgemeinen Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder unseren
Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in unserem Angebot verbindlich.
2. Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack,
Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten unserer
Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheitsangaben zuvor
von uns ausdrücklich schriftlich als rechts-verbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.
3. Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äussere Faktoren
(insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gege-benheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an unsere
Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.


§ 10
Gewährleistung

1. Wir leisten für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
2. Sind unsere Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten
Mängel schriftlich unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als Vertragsgerecht erbracht. Ist eine
unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand
möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
3. Mängel an Teilen unserer Leistungen berechtigen unsere Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt,
wenn der verbleibende Teil unserer Leistungen für sie von keinerlei Interesse ist.


§ 11
Haftung gegenüber dem Kunden

1. Wir leisten Schadensersatz bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei jeder Form von
Verschulden und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit
auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sei denn, unser
Kunde hat uns ausdrücklich schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall
ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
3. Genießt unser Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich unsere Ersatzleistung
auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o. Ä.).
4. Für Personen- oder Sachschäden leisten wir im Übrigen im Rahmen und zu den Bedingungen unserer
Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden eine entsprechende Versicherungsbestätigung
zur Verfügung. Ohne die rechtzeitige Anforderung einer solchen Versicherungsbestätigung kann eine Unterdeckung des
Versicherungsschutzes nicht geltend gemacht werden.
5. Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.
6. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 12
Haftung für Leistungen Dritter

1. Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Veranlassung unserer Kunden solche beschaffen,
handeln wir im Namen und für Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Wir sind aber
nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche
Mängel der Dienst-leistung dieser Dritten hinzuweisen.
2. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.


§ 13
Rücktrittsrecht

1. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
- Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden/der
Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden,
- eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladungen zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt,
- Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat, in unserem Hause verzehrt werden,
- wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann
- die Räumlichkeiten berechtigterweise – auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit uns – von bestimmten
Veranstaltern, insbesondere der UEFA oder der FIFA, zu Zeiten in Anspruch genommen werden, die mit der geplanten
Inanspruchnahme durch den Kunden zeitlich ganz oder teilweise kollidieren.
2. Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts haben,
haben wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben.
3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


§ 14
Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten

1. Nutzt ein Kunde zu Veranstaltungszwecken von uns zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten, so hat er diese pfleglich zu behandeln.
2. Für die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen so-wie sonstiger Veranstaltungsmittel,
die vorab mit uns abgestimmt werden muss, ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat Gäste der Veranstaltung vor jedweder
Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen zu sorgen.
3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir sind berechtigt dafür
einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen unseres Gebäudes und/oder Inventars
sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen. Wir können dem Kunden die Einbringung von
Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung nach
nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Räumlichkeiten übereinstimmen oder
wenn diese vertraglichen Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen.
Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
4. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
5. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit uns Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde verpflichtet, zwingende
Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu achten und erforderlichenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch zehn Werktage
vor einer Veranstaltung, alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA) und/oder alle erforderlichen
behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und uns unaufgefordert vorzulegen.
6. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer nicht,
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, sind wir berechtigt, unsere Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zur Verfügung zu stellen.
Die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.
7. Werden wir wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse von
Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.
8. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu
gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und/oder
Dienstleistung sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.
9. Bei Veranstaltungen darf grundsätzlich bis 1.00 Uhr Musik gespielt werden, danach darf die Raumlautstärke nicht überschritten werden.
Die Veranstaltung selbst ist um 3.00 Uhr zu beenden.


§ 15
Haftung des Kunden bei Veranstaltungen

1. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unse-res Eigentums oder der von uns zur
Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch
Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
2. Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zur
Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich
von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.


§ 16
Datenverarbeitung und Datenschutz

Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische
Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein.
Bei Veranstaltungen und Feiern in und um die Mühle Zeddenbach ist das Urheberrecht bei der Mühle Zeddenbach.
Vor der Veranstaltung muss eine entsprechende Nutzungslizenz erworben werden.
Eine Zustimmung muss in jedem Fall von der Mühle Zeddenbach eingeholt werden.


§ 17
Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt
materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts.
2. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder
Leistungen ist im vollkaufmännischen Verkehr Freyburg/Naumburg/Burgenlandkreis/Deutschland.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt.